Die folgenden Ausführungen dienen nur der unverbindlichen Information.
Bei einer ersten Kontaktaufnahme erfolgt zunächst eine grundsätzliche Einschätzung der Rechtslage. Bevor Anwaltskosten durch die Beratung entstehen, werden Sie über die mögliche Höhe aufgeklärt. Der Erstkontakt ohne weitergehende Beratung ist somit für Sie immer kostenfrei. Sollte ein Beratungsvertrag zustandekommen (durch Unterzeichnung einer Vollmacht und die Belehrung, dass sich die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt bemessen) richten sich die Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Verbindung dem Streitwert.
Weiter ist es Anwälten auch möglich, Vergütungsvereinbarungen zu schließen. Dabei können Stunden- oder auch Pauschalhonorare vereinbart werden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind sogenannte Erfolgshonorarvereinbarungen zulässig. Dabei kann vereinbart werden, dass ein Honorar nur bei Erfolg in der Sache (z. B. Zahlung einer Vergleichssumme durch den Versicherer oder die Fortführung eines Versicherungsvertrags) gezahlt werden muss.
Bei hohen Streitwerten vermitteln wir auch gerne Prozessfinanzierer. Der Prozessfinanzierer übernimmt dabei das gesamte Kostenrisiko gegen Zahlung einer fest vereinbarten Summe aus der Versicherungsleistung.
Bitte sprechen Sie uns einfach an. Wir erläutern Ihen gerne die verschiedenen Honorarmodelle und finden eine interessengerechte Lösung.